Im vorliegenden Gesetzesentwurf wurden die betroffenen Unternehmen von NIS2 genauer definiert und die Definitionen vereinfacht. Der Entwurf fasst verschiedene Arten von Einrichtungen und Unternehmensgrößen zusammen:
Neben den bereits erwähnten kritischen Betreibern und Einrichtungen unterliegen auch Bundesbehörden bestimmten Pflichten durch Regulierungsmaßnahmen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen:
Im Zuge von NIS2 werden die bisherigen Betreiber der Kritischen Infrastrukturen zu Betreibern kritischer Anlagen umgewandelt. Die grundlegende Logik der KRITIS-Bereiche, kritischen Dienstleistungen und KRITIS-Anlagen mit Schwellenwerten bleibt dabei erhalten. Gleichzeitig werden diese Betreiber als besonders wichtige Einrichtungen eingestuft.
| Betreiber | Größe | Relevante Sektoren |
| Kritische Anlagen | Anlagen mit Schwellenwert (KRITIS) | Energie, Transport und Verkehr, Finaz-/Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik, Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung |
Die neu eingeführten, besonders wichtigen Einrichtungen umfassen Großunternehmen in spezifischen Branchen, sowie Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und KRITIS-Betreiber. Die wichtigen Einrichtungen setzen sich aus Groß- und mittelständischen Unternehmen verschiedener Sektoren zusammen.
| Betreiber | Größe | Relevante Sektoren |
| Besonders wichtig | Großunternehmen | Energie, Transport und Verkehr, Finanz-/Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation, Weltraum |
| Unabhängig | Qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries, DNS-Dienste | |
| Mittlere Unternehmen | Anbieter öffentlicher TK-Netze und TK-Dienste | |
| Unabhängig | Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) | |
| Unabhängig | Zentralregierung (Bundesministerien und Bundeskanzleramt) | |
| Wichtig | Mittlere Unternehmen | Energie, Transport und Verkehr, Finanz-/Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation, Weltraum |
| Großunternehmen, mittlere Unternehmen | Post/Kurier, Siedlungsabfallentsorgung, Produktion, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienst | |
| Unabhängig | Vertrauensdienste |
Die Unternehmen, die unter das besondere öffentliche Interesse fallen (UBI), werden nicht mehr als separate Kategorie betrachtet und gehen größtenteils in den Einrichtungen auf.
Die Einrichtungen variieren je nach Größe des Unternehmens in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter und den Umsatz. Dies gilt insbesondere für besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen.
| Einrichtung | Größe | Mitarbeitende | Umsatz | Bilanz |
| Besonders wichtig | Großunternehmen | ≥ 250 | ||
| Großunternehmen | ≥ 50 Mio. EUR | ≥ 43 Mio. EUR | ||
| Wichtig | Ab mittlere Unternehmen | ≥ 50 | ||
| Ab mittlere Unternehmen | ≥ 10 Mio. EUR | ≥ 10 Mio. EUR |
Die relevanten Branchen bzw. Sektoren wurden neu definiert und weichen leicht von früheren Definitionen und auch EU NIS2 ab. Die KRITIS-Branchen sind separat festgelegt worden.
| KRITIS | Besonders wichtig | Wichtig |
| Energie | Energie Stromversorgung, Fernwärme/-kälte, Kraftstoff/Heizöl, Gas | |
| Transport/Verkehr | Transport/Verkehr Luftverkehr Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr | Transport/Verkehr Post und Kurier |
| Finanz/Versicherung | Finanz/Versicherung Banken, Finanzmarkt-Infrastruktur | Chemie Herstellung, Handel, Produktion |
| Gesundheit | Gesundheit Dienstleistungen, Referenzlabore, F&E, Pharma, Medizinprodukte | Forschung Forschungseinrichtungen |
| Wasser/Abwasser | Wasser/Abwasser Trinkwasser, Abwasser | Verarbeitendes Gewerbe Medizin/Diagnostika, DV, Elektro, Optik, Maschinenbau, Kfz/Teile, Fahrzeugbau |
| IT und TK | IT und TK IXPs, DNS, TLD, Cloud Provider, RZ-Dienste, CDNs, TSP, elektronische Kommunikation/Dienste, Managed Services und Security Services | Digitale Dienste Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke |
| Weltraum | Weltraum Bodeninfrastrukturen | |
| Ernährung | Lebensmittel Großhandel, Produktion, Verarbeitung | |
| Entsorgung | Entsorgung Abfallbewirtschaftung |
In Deutschland wird geschätzt, dass etwa 30.000 Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen sind. Allerdings haben bisher nur 40 Prozent dieser Unternehmen angemessene Maßnahmen ergriffen. Gemäß der Prognose gibt es noch über 14.500 Unternehmen, die Handlungsbedarf haben.
Die betroffenen Unternehmen werden wie folgt prognostiziert:
Der Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes schätzt die Kosten für die Umsetzung von NIS2 in Wirtschaft und Verwaltung ein, basierend auf einer Kostenschätzung des statistischen Bundesamts.
Für die Wirtschaft ergeben sich folgende Aufwände:
Für die Bundesverwaltung sind Planstellen noch nicht bekanntgegeben worden.
Die Unterteilung der Betreiber und Einrichtungen sowie das Beibehalten der regulierten kritischen Anlagen (KRITIS) wird durch die Angleichung an das KRITIS-Dachgesetz begründet. Andererseits hat die Evaluierung ergeben, dass NIS2 zu einer starken Ausweitung der Betroffenheit führt, weshalb weiterhin eine differenzierte Bestimmung mit Fokus auf Versorgungsrelevanz erfolgen soll.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf wurden die betroffenen Unternehmen von NIS2 genauer definiert und die Definitionen vereinfacht. Der Entwurf fasst verschiedene Arten von Einrichtungen und Unternehmensgrößen zusammen:
Neben den bereits erwähnten kritischen Betreibern und Einrichtungen unterliegen auch Bundesbehörden bestimmten Pflichten durch Regulierungsmaßnahmen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen:
Im Zuge von NIS2 werden die bisherigen Betreiber der Kritischen Infrastrukturen zu Betreibern kritischer Anlagen umgewandelt. Die grundlegende Logik der KRITIS-Bereiche, kritischen Dienstleistungen und KRITIS-Anlagen mit Schwellenwerten bleibt dabei erhalten. Gleichzeitig werden diese Betreiber als besonders wichtige Einrichtungen eingestuft.
| Betreiber | Größe | Relevante Sektoren |
| Kritische Anlagen | Anlagen mit Schwellenwert (KRITIS) | Energie, Transport und Verkehr, Finaz-/Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Ernährung, Informationstechnik, Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung |
Die neu eingeführten, besonders wichtigen Einrichtungen umfassen Großunternehmen in spezifischen Branchen, sowie Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und KRITIS-Betreiber. Die wichtigen Einrichtungen setzen sich aus Groß- und mittelständischen Unternehmen verschiedener Sektoren zusammen.
| Betreiber | Größe | Relevante Sektoren |
| Besonders wichtig | Großunternehmen | Energie, Transport und Verkehr, Finanz-/Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation, Weltraum |
| Unabhängig | Qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries, DNS-Dienste | |
| Mittlere Unternehmen | Anbieter öffentlicher TK-Netze und TK-Dienste | |
| Unabhängig | Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) | |
| Unabhängig | Zentralregierung (Bundesministerien und Bundeskanzleramt) | |
| Wichtig | Mittlere Unternehmen | Energie, Transport und Verkehr, Finanz-/Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation, Weltraum |
| Großunternehmen, mittlere Unternehmen | Post/Kurier, Siedlungsabfallentsorgung, Produktion, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienst | |
| Unabhängig | Vertrauensdienste |
Die Unternehmen, die unter das besondere öffentliche Interesse fallen (UBI), werden nicht mehr als separate Kategorie betrachtet und gehen größtenteils in den Einrichtungen auf.
Die Einrichtungen variieren je nach Größe des Unternehmens in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter und den Umsatz. Dies gilt insbesondere für besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen.
| Einrichtung | Größe | Mitarbeitende | Umsatz | Bilanz |
| Besonders wichtig | Großunternehmen | ≥ 250 | ||
| Großunternehmen | ≥ 50 Mio. EUR | ≥ 43 Mio. EUR | ||
| Wichtig | Ab mittlere Unternehmen | ≥ 50 | ||
| Ab mittlere Unternehmen | ≥ 10 Mio. EUR | ≥ 10 Mio. EUR |
Die relevanten Branchen bzw. Sektoren wurden neu definiert und weichen leicht von früheren Definitionen und auch EU NIS2 ab. Die KRITIS-Branchen sind separat festgelegt worden.
| KRITIS | Besonders wichtig | Wichtig |
| Energie | Energie Stromversorgung, Fernwärme/-kälte, Kraftstoff/Heizöl, Gas | |
| Transport/Verkehr | Transport/Verkehr Luftverkehr Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr | Transport/Verkehr Post und Kurier |
| Finanz/Versicherung | Finanz/Versicherung Banken, Finanzmarkt-Infrastruktur | Chemie Herstellung, Handel, Produktion |
| Gesundheit | Gesundheit Dienstleistungen, Referenzlabore, F&E, Pharma, Medizinprodukte | Forschung Forschungseinrichtungen |
| Wasser/Abwasser | Wasser/Abwasser Trinkwasser, Abwasser | Verarbeitendes Gewerbe Medizin/Diagnostika, DV, Elektro, Optik, Maschinenbau, Kfz/Teile, Fahrzeugbau |
| IT und TK | IT und TK IXPs, DNS, TLD, Cloud Provider, RZ-Dienste, CDNs, TSP, elektronische Kommunikation/Dienste, Managed Services und Security Services | Digitale Dienste Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke |
| Weltraum | Weltraum Bodeninfrastrukturen | |
| Ernährung | Lebensmittel Großhandel, Produktion, Verarbeitung | |
| Entsorgung | Entsorgung Abfallbewirtschaftung |
In Deutschland wird geschätzt, dass etwa 30.000 Unternehmen von den neuen Vorschriften betroffen sind. Allerdings haben bisher nur 40 Prozent dieser Unternehmen angemessene Maßnahmen ergriffen. Gemäß der Prognose gibt es noch über 14.500 Unternehmen, die Handlungsbedarf haben.
Die betroffenen Unternehmen werden wie folgt prognostiziert:
Der Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes schätzt die Kosten für die Umsetzung von NIS2 in Wirtschaft und Verwaltung ein, basierend auf einer Kostenschätzung des statistischen Bundesamts.
Für die Wirtschaft ergeben sich folgende Aufwände:
Für die Bundesverwaltung sind Planstellen noch nicht bekanntgegeben worden.
Die Unterteilung der Betreiber und Einrichtungen sowie das Beibehalten der regulierten kritischen Anlagen (KRITIS) wird durch die Angleichung an das KRITIS-Dachgesetz begründet. Andererseits hat die Evaluierung ergeben, dass NIS2 zu einer starken Ausweitung der Betroffenheit führt, weshalb weiterhin eine differenzierte Bestimmung mit Fokus auf Versorgungsrelevanz erfolgen soll.